195



Betroffene Rechtsgebiete 

Bei der Herstellung eines Videos kommst du häufig mit den Werken anderer

Urheber und deren Nutzungsrechten in Berührung. Dazu zählt die Verwen­

dung fremder ­Fotos, Sprach- oder Musik-CDs, Geräusche, Videos usw.

So kann festgelegt sein, dass die Verwendung eines Bildes nur gegen Zah­

lung einer Gebühr genehmigt ist. Ebenso können Nutzungsrechte die unent­

geltliche Verwendung von Musik festlegen.

Auf der Postkarte (ein Werk) des Winterhotels sind Fotos, an denen ein

Mensch Urheberrechte und ein Mensch oder eine Gesellschaft Nutzungs­

rechte besitzen. Vor der Verwendung der Bilder dieser Postkarte musst du

den Inhaber der Nutzungsrechte ausfindig machen und erfragen, ob die Nut­

zungsrechte die Verwendung der Postkarte in deinem Video erlauben.

Sind in dieser Hinsicht Probleme absehbar, kann sich – bei guter Planung –

das Drehen oder Fotografieren des Hotels von außen mit dem eigenen

Smartphone durchaus lohnen. Es spart viel Geld und/oder Ärger, wenn du

bedenkst, dass Außenaufnahmen, also von der Straße, ohne Probleme ver­

wendet werden dürfen.

Im Gegensatz dazu ist der Einsatz von Musik deutlich komplizierter. Es ist

klar, dass an einer Musik Urheberrechte bestehen. Für die Verwendung eines

Musikwerks in deinem Video brauchst du eine Genehmigung, die der Urhe­

ber auch versagen kann. Die Zustimmung solltest du vom Urheber schrift­

lich bestätigen lassen.

Das Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Mit dem Tod

des Urhebers geht es auf die Erben über. Die Frist von 70 Jahren gilt für Mu­

sik, Fotos, Bilder und Gemälde, grafische Darstellungen und andere Werke,

die unter das Urheberrechtsgesetz fallen.

Lizenzrecht und GEMA

Verwendest du für die musikalische Begleitung deines Videos eine Musik-

CD, berührt das neben dem Urheberrecht zusätzlich Nutzungsrechte, die

durch Aufnahme und Audio-CD-Herstellung entstanden sind.

Diese Nutzungsrechte auszuüben und zu kontrollieren, übertragen Urheber

Verwertungsgesellschaften. In Deutschland lassen etwa 70.000 Urheber die

Nutzungsrechte an ihren (Musik-)Werken durch die GEMA (Gesellschaft für

musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ver­

walten.